Nach einem gemeinsamen Antrag der Schulleiterinnen soll die Zahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Lübbecker Grundschulen begrenzt werden. Die FDP-Fraktion kann diesem Antrag nur unter Vorbehalt folgen.
Die Vorlage zur Begrenzung der Schülerzahlen in den Eingangsklassen wird damit begründet, dass keine Ausgewogenheit mehr in der Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulstandorte gegeben ist. Zu dieser ungleichen Auslastung kommt es aber nur deshalb, weil Eltern einzelne Schulstandorte für so unattraktiv halten, dass sie auf eine ortsnahe Einschulung ihrer Kinder in der nächstgelegenen Schule verzichten und längere Schulwege in Kauf nehmen.
Durch die Begrenzung der Eingangsklassen wird daher ein Grund erzeugt, eine Anmeldung von Kindern außerhalb des eigentlichen Einzugsgebiets einzelner Schulen abzulehnen. Das Recht der Eltern auf eine freie Schulwahl wird damit durch die Hintertür aufgehoben.
Das kann auf die Dauer nicht die Lösung sein. Wenn Eltern mit den Füßen abstimmen und an den Schulen Wanderungsverluste entstehen, dann liegt die Lösung nicht in verwaltungstechnischen Winkelzügen, sondern in der Erhöhung der Attraktivität der betroffenen Schulstandorte. Eltern haben nicht nur das Recht auf die freie Schulwahl, sondern auf eine Umgebung, in der sich Kinder und Eltern wohlfühlen.
Die FDP-Fraktion hat nach einer intensiven Diskussion entschieden, der Vorlage zunächst zuzustimmen, auch, um den Schulleiterinnen in ihrem Antrag entgegenzukommen. Allerdings erwarten wir, dass so schnell wie möglich alle Anstrengungen unternommen werden, um die Defizite vor allem am Standort der Grundschule im kleinen Feld aufzulösen.
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